Hauptmenü
- Gemeinde Eberdingen
- Rathaus & Service
- Freizeit & Tourismus
- Wirtschaft, Handel & Politik
Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie. Haben Sie den Antrag nicht für das siebte Kind gestellt, können Sie die Patenschaft auch für ein später geborenes Kind beantragen.
Sie hat in erster Linie symbolischen Charakter und ist mit der Taufpatenschaft nicht zu vergleichen. Der Bundespräsident bringt mit der Übernahme der Ehrenpatenschaft die besondere fürsorgende Verpflichtung des Staates für kinderreiche Familien zum Ausdruck. Das Patenkind erhält eine Patenschaftsurkunde und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel ein Geldgeschenk.
Bei Mehrlingsgeburten übernimmt er die Ehrenpatenschaft für alle Kinder, die gemeinsam mit dem siebenten Kind zur Welt gekommen sind.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes
Die Ehrenpatenschaft müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag steht Ihnen auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes zur Verfügung. Der Bundespräsident stellt nach Prüfung der Voraussetzungen eine Urkunde über die Annahme der Ehrenpatenschaft aus. Diese wird den Eltern, zusammen mit dem Patengeschenk, von einem Repräsentanten Ihrer Gemeinde/Stadt ausgehändigt.
keine
Innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes
Dies gilt nicht, wenn Ihnen nicht bekannt gewesen ist, dass Sie die Ehrenpatenschaft für Ihr Kind beantragen können. Dann können Sie die Ehrenpatenschaft mit Begründung beantragen, bis das Kind drei Jahre alt wird.
Gemeinde Eberdingen
Stuttgarter Straße
34
71735
Eberdingen
Telefon: 07042 799-0/401
Fax: 07042 799-466
buergermeisteramt@eberdingen.de
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag:
08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Montag:
16:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 05.10.2017 freigegeben.
Hier finden Sie Daten und Fakten über die Kommune und andere Gemeinden in BW.
Weiter zur Homepage "Statistisches Landesamt Baden-Württemberg"