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Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr. Haben Sie einen GdB von 30 oder 40, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen.
Für gleichgestellte behinderte Menschen gelten die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen mit Ausnahme
die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit.
Jugendliche mit Behinderungen und junge Erwachsene mit Behinderungen während einer Berufsausbildung gelten als gleichgestellt, auch wenn
Einen Antrag auf Gleichstellung müssen sie nicht stellen. Der Nachweis der Behinderung erfolgt durch
Für gleichgestellte Jugendliche und junge Erwachsene während einer Berufsausbildung gelten die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen nicht. Die ausbildenden Arbeitgeber erhalten Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung.
Sie können die Gleichstellung schriftlich, mündlich oder telefonisch beantragen.
Agentur für Arbeit Ludwigsburg
Stuttgarter Straße
53
71638
Ludwigsburg
Telefon: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkunden kostenlos aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen:
Tel: 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer/Arbeitsuchende)
Tel: 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber)
Fax: 07141 / 137 550
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 05.10.2017 freigegeben.
Hier finden Sie Daten und Fakten über die Kommune und andere Gemeinden in BW.
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