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Sie möchten Veranstaltungen mit Tieren durchführen?
Sie benötigen dafür eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz, wenn Sie
Für bestimmte Veranstaltungen mit Tieren gelten zusätzlich tierseuchenrechtliche Regelungen:
Tipp: Nähere Auskünfte zu diesen Arten von Veranstaltungen erhalten Sie bei der zuständigen unteren Verwaltungsbehörde.
die untere Verwaltungsbehörde (Veterinärbehörde Ihres Land- oder Stadtkreises)
Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um die Erlaubnis zu erhalten, erfahren Sie bei der zuständigen Behörde.
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie möglicherweise vorlegen müssen.
Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Dort erhalten Sie auch Informationen zum weiteren Verfahren und, wenn vorhanden, ein entsprechendes Formular.
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob die Erlaubnis kostenpflichtig ist.
mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung
Landratsamt Ludwigsburg
Hindenburgstraße
40
71638
Ludwigsburg
Telefon: 07141/144-0
Fax: 07141/144-396
mail@landkreis-ludwigsburg.de
Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz
Hindenburgstraße
20/3
71638
Ludwigsburg
Telefon: 07141/144-2031
Fax: 07141/144-59937
vet@landkreis-ludwigsburg.de
Sprechzeiten:
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dessen ausführliche Fassung am 01.06.2012 freigegeben.
Hier finden Sie Daten und Fakten über die Kommune und andere Gemeinden in BW.
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