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Neues aus der Verwaltung
Neues aus der Verwaltung | Stephan, Maia | 25.05.2023
Durchführung Standsicherheitsprüfung auf unseren Friedhöfen
Das Friedhofsamt informiert:
Durchführung Standsicherheitsprüfung auf unseren Friedhöfen:
Die Verkehrssicherungspflicht auf unseren Friedhöfen obliegt der Gemeinde Eberdingen als Friedhofsträger. Diese umfasst u.a. auch die Sorge für die Standsicherheit der Grabanlagen, insbesondere der Grabsteine. Die aufgestellten Grabmale müssen deshalb in regelmäßigen
Abständen auf ihre Standsicherheit geprüft werden. Die Prüfung erfolgt entsprechend den Vorgaben VSG 4.7 § 9 der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Diese Prüfung hinsichtlich der Standfestigkeit der Grabmale auf den Friedhöfen in Eberdingen, Hochdorf und Nussdorf wird in den nächsten Wochen durchgeführt.
Neben der Gemeinde als Friedhofsträger sind vor allem die Nutzungs- und
Verfügungsberechtigten der Grabstätten für den verkehrssicheren Zustand der Grabmale und sonstigen Grabanlagen verantwortlich.
Die Nutzungs- und Verfügungsberechtigten von Grabanlagen deren Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist, werden nach der Prüfung angeschrieben und aufgefordert, die Grabsteine umgehend durch einen Steinmetzbetrieb fachgerecht befestigen zu lassen.
Grabmale, die eine unmittelbare Gefahr darstellen, müssen auf Kosten der
Grabnutzungsberechtigten gesichert oder unter Umständen sogar umgelegt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigten für alle Unfälle haften, die durch das Umstürzen von nicht mehr standfesten Grabmalen verursacht werden.
Friedhofsverwaltung
Bei Fragen: Frau Simone Weiller: 07042/799-200 oder simone.weiller@eberdingen.de