Steuern & Gebühren

Grundsteuer

Wer Grundbesitz hat, ist grundsteuerpflichtig. Im Unterschied zur Grund-erwerbsteuer, die nur einmal beim Kauf eines Grundstückes anfällt, müssen Sie die Grundsteuer jährlich zahlen.

 

Sie erhalten einen Grundsteuermessbescheid vom zuständigen Finanzamt. Auf dessen Grundlage erhebt die Gemeinde die Grundsteuer.

 

 Hebesatz Grundsteuer A für Betriebe
 der Land- und Forstwirtschaft,
 Stückländereien
 340 v.H.
 Hebesatz Grundsteuer B für alle
 anderen Grundstücke
 380 v.H.

 

Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie hier.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag erhoben. Das ist der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb abzüglich bzw. zuzüglich bestimmter Beträge. Die Gewinnermittlung erfolgt nach den Regeln des Einkommen-steuer- und des Körperschaftsteuergesetzes.

 

Das Finanzamt berechnet den Steuermessbetrag. Den Steuermessbetrag übermittelt das Finanzamt an Sie und die Gemeinde, in der Sie Ihren Betriebssitz haben.

 

Danach multipliziert die Gemeinde den ermittelten Steuermessbetrag mit einem Hebesatz.

 

 Hebesatz Gewerbesteuer  345 v.H.

Datenschutzrechtliche Vorgaben Grund- und Gewerbesteuer

Im Merkblatt der Datenschutzgrundverordnung finden Sie die Allgemeinen Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Eberdingen

 

Wasser-/Abwassergebühren

Die Wasser- und Abwassergebühren werden jährlich mit Bescheid festgesetzt.

 

 Grundgebühr Wasserzähler

 Abhängig von der Zählergröße von 1,50 € /
 Monat + 7 % MwSt (Standartzähler) bis 9,50 €/
 Monat + 7% MwSt (Industriezähler)

 Verbrauchsgebühr Wasser

 (seit 01.01.2017)

 1,75 € / m³ + 7 % MwSt

  Schmutzwassergebühr

  (seit 01.01.2011)

 2,00 € / m³

 Niederschlagswassergebühr

 (seit 01.01.2011)

 0,29 € / m² (versiegelte Fläche)

Beiträge nach dem KAG

Die Gemeinde erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen/Abwasseranlagen/Straßen, Plätze und Wege Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG).

 

Grundsätzlich werden Beiträge pro Grundstück einmalig erhoben. In bestimmten Fällen kann es zu einer Nachveranlagung oder weiteren Veranlagung des Grundstücks kommen.

 Erschließungsbeitrag  Die beitragsfähigen Erschließungskosten
 werden nach den tatsächlichen Kosten
 ermittelt
 Wasserversorgungsbeitrag  3,58 € / m² Nutzungsfläche
 Abwasserbeitrag  
 Kanal  6,14 € / m² Nutzungsfläche
 Kläranlage  3,58 Euro/m² Nutzungsfläche

Hundesteuer

Wenn Sie einen Hund anmelden möchten, füllen Sie das Anmeldeformular aus und schicken oder bringen Sie es in das Steueramt.

 

Bei der Abmeldung bringen Sie bitte die Hundesteuermarke und das ausgefüllte Abmeldeformular mit.