Wahlen
Landtagswahl 2026
Am Sonntag, den 8. März 2026, wird in Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt.
Der Landtag ist das zentrale gesetzgebende Organ des Landes und vertritt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger.
Die Wählerinnen und Wähler entscheiden dabei, welche Personen für die kommenden fünf Jahre dem Landesparlament angehören.

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie:
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sind,
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden oder einen Wahlschein besitzen.
Wenn diese Voraussetzungen auf Sie zutreffen, können Sie an der Landtagswahl 2026 teilnehmen und Ihre Stimme abgeben.
Wählen kann, wer in das Wählerverzeichnis unserer Gemeinde eingetragen ist. Die Eintragung erfolgt grundsätzlich automatisch, wenn Sie:
- wahlberechtigt sind und
- am Stichtag 8. Dezember 2025 mit Ihrem Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde gemeldet sind.
Sie erhalten bis spätestens 15. Februar 2026 automatisch Ihre Wahlbenachrichtigung per Post.
Änderungen im Wählerverzeichnis:
- Bis zum 25. Januar 2026 werden Änderungen wie Umzug oder Namensänderung automatisch berücksichtigt.
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Ab dem 26. Januar 2026:
- Wer in eine andere Gemeinde zuzieht, wird nur auf Antrag ins neue Wählerverzeichnis aufgenommen.
- Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, bleibt grundsätzlich in seinem bisherigen Wahlbezirk eingetragen. Ein Wechsel in einen anderen Wahlbezirk ist nur auf Antrag möglich.
Hinweis:
Prüfen Sie rechtzeitig beim Einwohnermeldeamt Eberdingen oder bei den Verwaltungsstellen Hochdorf und Nussdorf, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. So stellen Sie sicher, dass Sie ohne Probleme wählen können.
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Wann? Am 8. März 2026 von 8:00 bis 18:00 Uhr.
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Wo? In Ihrem Wahllokal – die genaue Adresse finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
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Was müssen Sie mitbringen? Ihre Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Ausweis.
Im Rathaus Eberdingen oder den Verwaltungsaußenstellen Hochdorf und Nussdorf gibt es die Möglichkeit, bei Abholung der Briefwahlunterlagen, während den regulären Öffnungszeiten direkt vor Ort zu wählen.
Wahlkabinen/Wahlräume und Urnen stehen hierzu für Sie bereit.
Falls Sie nicht persönlich wählen können, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Weitere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt "Briefwahl" auf dieser Seite.
Wenn Sie am 8. März 2026 nicht persönlich im Wahllokal wählen können, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.
So beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen:
Online beantragen:
Nicht mehr möglich.
Per Post anfordern:
Alternativ können Sie die Briefwahlunterlagen per Post anfordern. Hierzu senden Sie entweder eine formlose schriftliche Anfrage (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, ggf. abweichende Zustelladresse) an das Einwohnermeldeamt oder nutzen Sie den Antragsvordruck auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Persönlich im Wahlamt beantragen:
Wenn Sie die Unterlagen lieber persönlich abholen, kommen Sie gerne zu den Öffnungszeiten ab dem 02.02.2026 ins Einwohnermeldeamt Eberdingen oder in die Verwaltungsstellen Hochdorf und Nussdorf.
Am Freitag, den 06.03.2026, können Sie bis 15:00 Uhr im Rathaus Eberdingen Briefwahlunterlagen beantragen.
Am Samstag, den 07.03.2026, können Sie von 09:00 bis 12:00 Uhr im Rathaus Eberdingen Briefwahlunterlagen beantragen, sofern diese nicht zugestellt wurden oder verloren gegangen sind.
Wichtiger Hinweis zur Briefwahl:
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Wahlbriefe rechtzeitig abgeschickt werden, um eine fristgerechte Teilnahme an der Wahl zu gewährleisten:
- Einwurf bei der Post vor Briefkastenleerung spätestens am Mittwoch, den 4. März 2026,
- Einwurf direkt im Rathausbriefkasten in Eberdingen und den Ortsteilen.
Nach erfolgreichem Antrag erhalten Sie Ihre Wahlunterlagen, die Sie ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden müssen. Eine genaue Anleitung liegt den Unterlagen bei.
Die meisten unserer Wahllokale sind rollstuhlgerecht. Einen entsprechenden Hinweis finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sollten Sie Unterstützung benötigen, stehen Ihnen unsere Wahlhelfer vor Ort gerne zur Seite.
Blinde und Sehbehinderte Wähler können ihre Stimme bei der Landtagswahl eigenständig mit Stimmzettelschablonen abgeben, die kostenlos vom Badischen Blinden- und
Sehbehindertenverein V.m.K. bereitgestellt werden. Die Schablonen können über den Badischen Blinden- und
Sehbehindertenverein V.m.K. unter der Tel.-Nr.: 0761/36122 angefordert werden.
Bei Fragen oder Anliegen zur Landtagswahl 2026 melden Sie sich gerne per Mail an einwohnermeldeamt@eberdingen.de oder telefonisch unter 07042 / 799 206.

