rechtskräftige Bebauungspläne

Nach § 10a Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 4. Mai 2017 sollen in Kraft getretene Bebauungspläne mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch in das Internet eingestellt werden. Daher finden Sie zukünftig nachstehend die nach den, seit dem 13. Mai 2017, geltenden Rechtsvorschriften aufgestellten, rechtskräftigen Bebauungspläne. Veröffentlicht werden nur die nach dem 13. Mai 2017  neu aufgestellten Bebauungspläne.
Alle übrigen Bebauungspläne erhalten Sie von unserem Bauamt.

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